Rahmenbedingungen
Setting und Zielgruppe
Ich biete Psychotherapie im Einzelsetting à 50 Minuten an.
Meine Zielgruppe sind Erwachsene ab 18 Jahren sowie hochbetagte Personen.
Erstgespräch
Das Erstgespräch dauert 75 Minuten und dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Das Erstgespräch bietet Raum, über Ihre aktuellen Anliegen und persönlichen Themen zu sprechen. Gemeinsam wird geklärt, was Sie zur Therapie führt und was Sie sich davon erwarten. Das Erstgespräch dient auch dazu, herauszufinden, ob die gemeinsame Arbeit für beide Seiten stimmig ist. Eine vertrauensvolle und wertschätzende Beziehung zwischen Therapeut*in und Patient*in bildet eine wichtige Grundlage für den Therapieprozess. Daher ist es wesentlich, dass sich beide Seiten miteinander wohlfühlen und eine gute Zusammenarbeit entstehen kann. Bereits im Erstgespräch lässt sich feststellen, ob die persönliche Ebene und die Vorstellungen von der gemeinsamen therapeutischen Arbeit gut zusammenpassen.
Außerdem können offene Fragen zur Therapie besprochen werden.
Ebenso wie für alle weiteren Einheiten (à 50 min) verrechne ich für das Erstgespräch 80 €.
Dauer und Frequenz einer Psychotherapie
In der Existenzanalyse richtet sich die Dauer einer Psychotherapie nach Ihrer individuellen Situation und Ihren Anliegen. Eine Therapie kann wenige Monate umfassen, aber auch über einen längeren Zeitraum stattfinden.
Die Sitzungen finden in der Regel einmal wöchentlich statt; je nach Bedarf und Phase des Therapieprozesses kann die Frequenz angepasst werden. Entscheidend ist, ausreichend Raum für eine kontinuierliche und vertiefte Auseinandersetzung mit Ihren persönlichen Themen zu schaffen.
Honorar
Verschwiegenheitspflicht
Für jede psychotherapeutische Sitzung (à 50 min) verrechne ich 80 €. Die Rechnungen erhalten Sie am Ende jeden Monats via E-Mail. Sie werden gebeten, den offenen Betrag innerhalb einer Woche auf das angeführte Konto zu überweisen. Eine Verrechnung mit den Krankenkassen ist momentan nicht möglich.
Die Verschwiegenheitspflicht dient dem Schutz Ihrer Privatsphäre und der vertraulichen Gestaltung des psychotherapeutischen Prozesses.
Die Verschwiegenheit über alle im Rahmen der psychotherapeutischen Tätigkeit anvertrauten oder bekannt gewordenen persönlichen und privaten Informationen ist ein wesentlicher Bestandteil der psychotherapeutischen Beziehung. Ich unterliege gemäß § 45 Psychotherapiegesetz 2024 (PThG 2024) der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht.
Eine Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht ist grundsätzlich nur durch die entscheidungsfähige Patientin bzw. den entscheidungsfähigen Patienten möglich (§ 45 Abs. 3 PThG 2024). Gesetzlich vorgesehene Ausnahmen bestehen insbesondere bei bestimmten Anzeige- und Mitteilungspflichten, insbesondere zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und besonders schutzbedürftigen Erwachsenen (§ 45 Abs. 4 und 5 PThG 2024).
Absageregelung
Der vereinbarte Termin wird verbindlich für Sie freigehalten. Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, diesen mindestens 24 Stunden im Voraus abzusagen. Bei einer kurzfristigeren Absage oder bei Nichterscheinen bitte ich um Verständnis, dass die vereinbarte Therapiestunde verrechnet wird.
Sollten Sie sich einmal verspäten, geben Sie mir bitte kurz telefonisch/per SMS Bescheid. Die versäumte Zeit kann leider nicht an die Sitzung angehängt werden, da der darauffolgende Termin in der Regel bereits für eine andere Person reserviert ist.
In Fachausbildung unter Lehrsupervision
Ich befinde mich derzeit im letzten Abschnitt der Fachausbildung zur Psychotherapeutin und arbeite im Rahmen meiner Ausbildung unter regelmäßiger Lehrsupervision. Das bedeutet, dass meine psychotherapeutische Arbeit fachlich begleitet und reflektiert wird. So wird eine qualitätsvolle und verantwortungsvolle therapeutische Begleitung gewährleistet. In allen Supervisionen werden Inhalte ausschließlich anonymisiert besprochen.


